AVS PDF Drucken E-Mail
Geschrieben von: Administrator   
Montag, 09. August 2004 um 22:30 Uhr

AVS ist die Abkürzung für Adult Verfication System (deutsch: Altersverifizierungssystem). Ein AVS ist eine technische Lösung, um die Volljährigkeit von Personen zu überprüfen. Anwendung finden diese Systeme vor allem auf pornografischen Internetseiten oder in Onlineshops, die Filme oder Computerspiele vertreiben, deren Kauf nur Volljährigen erlaubt ist. Die Systeme dienen vornehmlich dem Jugendschutz.

In Deutschland ist ein AVS für alle jugendgefährdenden Internetseiten vorgeschrieben. Welche Möglichkeit der Alterskontrolle der Anbieter dafür wählt, ist diesem selbst überlassen. Ausschlaggebend ist der §184 Strafgesetzbuch (StGB) und der Jugendmedienschutzstaatsvertrag (JMStV).

Bis zum In Kraft treten des JMStV galt in der BRD die sog. Personalausweisroutine landläufig als ausreichend zur Altersverifizierung. Hierbei wird das Alter mittels Eingabe Personalausweisnummer ermittelt (oft auch in Kombination mit Eingabe des Wohnortes). Vorteil dieser Methode ist, dass sie schnell ist und keine Zusatzsoftware von Seiten des Kunden benötigt. Nachteil ist, dass die Berechnung der Ausweisnummer allgemein bekannt ist und somit scheinbar gültige Nummern einfach reproduziert werden können. Zudem können solche Nummern ohne Kenntnis des Ausweiseigentümers kopiert werden. Die Zulässigkeit dieses Verfahrens ist Gegenstand jahrelanger juristischer Auseinandersetzungen.

Seit in Kraft treten des JMStV wird in der BRD das sog. PostIdent? Verfahren (auch als Face to Face Kontrolle bekannt) für eine Altersverifizierung als ausreichend angesehen. Hierbei muss der Kunde sein Alter in einer Postfiliale persönlich durch Vorlage seines Ausweises (o.ä.) überprüfen lassen. Dem Anbieter werden die Daten des Kunden dann von der Post zugestellt. Die Methode gilt als sehr sicher, ist aber zeitaufwändig und kostenintensiv.

Weitere z.Z. eingesetzte Verfahren zur Altersverifizierung sind:

Datenbankcheck + Einschreiben
Die Anbieter prüften erstmals die Identität des Kunden über zentrale Datenbanken und stellen das benötigte Passwort mittels persönlichem Einschreiben dem Kunden zu. Die Methode gilt als sehr sicher, ist aber zeitaufwändig und kostenintensiv.

Geldkarte
Auf der Geldkarte ist eine Information (Jugendschutzmerkmal) gespeichert, über die die Volljährigkeit des Karteninhabers garantiert werden kann. Um das Jugendschutzmerkmal Auslesen zu können, benötigt der Kunde ein einfaches Kartenlesegerät (Klasse-1: ohne Tastatur und Display), das zusätzliche Kosten verursacht. Beim Einsatz der GeldKarte? ist keine gesonderte Vier-Augen-Kontrolle? erforderlich, da diese bereits bei der Kontoeröffnung erfolgt ist und die GeldKarte? mit Jugendschutzmerkmal ausschließlich von Finanzinstituten an ihre Kunden ausgegeben wird. Die Verbreitung von Kartenlesegeräten in Verbindung mit neuen Geldkarten bei Endverbrauchern bewegt sich laut Auskunft von Kartenlesengeräteherstellern derzeit im Bereich von Zehntausenden.

Zuletzt aktualisiert am Samstag, 13. Juni 2009 um 20:46 Uhr
 

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